Heizung für das Freibad

Der Rat hat am 19.2.26 unseren Antrag beschlossen:

Der Rat beschließt, Einnahmen nach dem § 6 EEG, in Höhe von jährlich maximal 50.000 € für die Betriebskosten des Freibads der Gemeinde Schlangen zur Verfügung zu stellen. Dies soll jährlich erfolgen.

Damit soll die Planung und Realisierung einer neuen Heizungsanlage für das Freibad gewährleistet werden.

Begründung: 

Das Freibad Schlangen feiert 2026 sein 100-jähriges Jubiläum. Das Freibad ist für Schlangen eine unverzichtbare Stätte der Freizeit und Erholung für Jung und Alt.

Die Heizungsanlage, die notwendig ist zur Erwärmung des Wassers, läuft allerdings noch über eine Ölheizung. Diese Heizung ist zwingend erneuerungsbedürftig Dabei kann es sich dann nur um eine Heizung handeln, die umweltfreundlich und CO2 frei funktioniert. Die notwendigen Investitionen sind über die Eintrittsgelder nicht zu finanzieren. Deshalb ist es notwendig, die Betriebskostenzuschuss für das Freibad auf ein Niveau zu heben, das es möglich macht, diese Ausgabe zu stemmen. 

Unabhängig vom Antrag auf Fördergelder, besteht die Notwendigkeit die Heizungserneuerung finanziell zu unterstützen.

Über unsere, auf gemeindlichen Gebiet befindlichen Windräder beziehungsweise die Windräder, die nahe an die Grenze der Gemeinde Schlangen in anderen Kommunen liegen, werden jährlich Einnahmen aus der EEG §6 Umlage generiert.

Diese Gelder stehen der Gemeinde zur freien Verfügung.

Sinn und Zweck dieser Abgabe ist es, die Bevölkerung an den Einnahmen aus der Windenergie partizipieren zu lassen. Wir wollen hier nunmehr für diese Investitionen eine Zweckbindung für die kommenden Haushaltsjahre auf den Weg bringen, so kann die Zukunft unseres Freibades  gesichert sein werden.

 

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